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DFP - Allgemeines

Die medizinische Betreuung unserer PatientInnen erfordert aktuelles Fachwissen und Können der Ärzteschaft. Um die fachliche Kompetenz laufend zu aktualisieren und zu festigen bedarf es einer strukturierten, nachweisbaren, qualitätsgesicherten Fortbildung. Die Verpflichtung der Ärzteschaft zu einer kontinuierlichen Fortbildung ist im Ärztegesetz verankert, und in Form des seit 1995 gültigen Diplom-Fortbildungs-Programms (DFP) der Österreichischen Ärztekammer umgesetzt (Diplom-Fortbildungs-Programm der Österreichischen Ärztekammer. Richtlinie zur kontinuierlichen Fortbildung von Ärzten - gemäß § 118 Abs 2 Z17 ÄrzteG).

Die Teilnahme am Diplom-Fortbildungs-Programm ist freiwillig. Die Nicht-Teilnahme am DFP der Österreichischen Ärztekammer bedeutet für den betroffenen Arzt derzeit keinerlei Einschränkung seiner Berufsbefugnis. Es ist jedoch möglich, dass in Zukunft sowohl die Ärztekammer als auch sonstige Dritte an die Teilnahme an diesem Programm Rechte und Pflichten knüpfen.

Um dem Arzt (der Ärztin) zu ermöglichen öffentlich nachzuweisen, dass er (sie) seine Fortbildungsverpflichtung regelmäßig und in strukturierter Art und Weise erfüllt, wird von der Österreichischen Ärztekammer ein Fortbildungs-Diplom ausgestellt, das dem (der) einzelnen Arzt (Ärztin) über Antrag verliehen werden kann.

Voraussetzungen für die Zuerkennung des Fortbildungsdiploms:

  1. Berufsberechtigung als Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt eines Sonderfaches. ÄrztInnen, die über mehrere Berufsberechtigungen verfügen, können für jede ihrer Berufsberechtigungen ein DFP Diplom beantragen. ÄrztInnen, die vor dem Erwerb der selbstständigen Berufsberechtigung Fortbildungspunkte gemäß dieser Richtlinie gesammelt haben, werden diese Punkte so angerechnet, als ob sie diese nach dem Erwerb des ius practicandi erworben hätten.

  2. Nachweis über 150 Fortbildungspunkte in einem Zeitraum von drei Jahren. Bei Ersteinreichung kann der Zeitraum von 3 Jahren unterschritten werden. Von diesen 150 Fortbildungspunkten sind mindestens 120 Punkte durch fachspezifische, approbierte Fortbildung zu erwerben. Maximal 30 Punkte können im Rahmen approbierter nicht fachspezifischer oder nicht approbierter Fortbildung erworben werden. Es müssen mindestens 1/3 der Fortbildungspunkte durch Veranstaltungs-besuche nachgewiesen werden; die restlichen 2/3 der Punkte können durch freie Wahl von DFP-anerkannten Fortbildungsangeboten (DFP-Module, Workshops, Hands-On, Qualitätszirkel etc.) erworben werden. Ausländische Veranstaltungen können in sinngemäßer Anrechnung über Antrag eines teilnehmenden Arztes oder des ausländischen Veranstalters unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit mit inländischen, approbierten Veranstaltungen anerkannt werden. Die von der EACCME (european accreditation council for continuing medical education der union européenne des médicins spécialistes [ UEMS ]) anerkannten CME Credit Points sowie von deutschen Landesärztekammern anerkannte Fortbildungspunkte der Kategorie A, B und D werden als DFP Punkte bzw. DFP Fachpunkte anerkannt.

Gültigkeitsdauer des Fortbildungsdiploms:

Der Arzt (die Ärztin) kann mit dem Antrag angeben, für welche Berufsberechtigung und ab welchem Datum das Diplom seine Gültigkeit erlangt. Letzteres wird am Diplom angegeben. Gerechnet von diesem Tag an ist das Fortbildungs-Diplom für drei Jahre gültig. Danach erlischt seine Gültigkeit automatisch. Wer ein gültiges Fortbildungs-Diplom besitzt, kann frühestens sechs Monate vor dessen Ablauf ein neues Fortbildungs-Diplom für die jeweilige Berufsberechtigung beantragen.

(Die o.a. Informationen können Sie auch der DFP-Richtlinie der Österreichischen Ärztekammer vom 24.06.2006 entnehmen).

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